<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?><?xml-stylesheet href="http://www.blogger.com/styles/atom.css" type="text/css"?><feed xmlns='http://www.w3.org/2005/Atom' xmlns:openSearch='http://a9.com/-/spec/opensearchrss/1.0/' xmlns:georss='http://www.georss.org/georss' xmlns:gd='http://schemas.google.com/g/2005' xmlns:thr='http://purl.org/syndication/thread/1.0'><id>tag:blogger.com,1999:blog-18598206</id><updated>2011-04-21T21:29:10.458-07:00</updated><title type='text'>EU Führerschein und Fahrschule</title><subtitle type='html'>Mit unserem Blogg haben Sie immer die neuesten Informationen zum Eu Führerschein und der eu fahrschule in polen - gesetzlichen regelungen, Idioten test und MPU. Nicht nur die Ferienfahrschule und der auslandsführerschein ist dafür verantwortlich</subtitle><link rel='http://schemas.google.com/g/2005#feed' type='application/atom+xml' href='http://eu-fahrschule.blogspot.com/feeds/posts/default'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/18598206/posts/default?max-results=100'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://eu-fahrschule.blogspot.com/'/><link rel='hub' href='http://pubsubhubbub.appspot.com/'/><author><name>euro_fuehrerschein</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09139108016110765484</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='13' src='http://www.ibis-tours.de/eu_fahrschule/demo/images/logo.gif'/></author><generator version='7.00' uri='http://www.blogger.com'>Blogger</generator><openSearch:totalResults>30</openSearch:totalResults><openSearch:startIndex>1</openSearch:startIndex><openSearch:itemsPerPage>100</openSearch:itemsPerPage><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-18598206.post-115305692705534107</id><published>2006-07-16T06:32:00.000-07:00</published><updated>2006-07-16T06:35:27.056-07:00</updated><title type='text'>EU-Führerschein muss anerkannt werden</title><content type='html'>&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Wenn der Führerschein entzogen wurde, behelfen sich manche mit Fahrerlaubnissen aus anderen europäischen Ländern. Der Europäische Gerichtshof ist auf ihrer Seite.&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Richtlinie: Einem Pfälzer wurde 1998 der Führerschein entzogen. Doch statt sich nach Ablauf der "Neuerteilungssperre" in Deutschland um einen neuen Lappen zu bemühen, ließ er sich 1999 eine Fahrerlaubnis in Holland ausstellen. Nachdem er damit in eine Kontrolle geraten war, verdonnerten ihn die deutschen Behörden wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe. Zu Unrecht, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH). Gemäß EU-Regeln seien Führerscheine aus EU-Staaten anzuerkennen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Auslandslappen helfe nur dann nicht weiter, wenn hier zu Lande noch eine Fahrsperre gelte. Das war bei dem Pfälzer nicht der Fall (Az.: C-476/01).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Entschädigung: Autofahrer mit EU-Führerschein, denen vor der oben genannten EuGH-Entscheidung eine Geldstrafe aufgebrummt wurde, haben wenig Aussicht auf eine Rückerstattung. Um den Staat in Haftung nehmen zu können, hätten die Richtersprüche "offenkundig" rechtswidrig sein müssen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Davon könne nicht die Rede sein, weil die inzwischen überholte Rechtsauffassung von fast allen deutschen Gerichten geteilt wurde (Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 12 U 286/05).&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;

Mit freundlicher Unterstützung von &lt;a href="http://www.eu-fahrschulcenter.de" target="_blank"&gt;eu führerschein&lt;/a&gt; - &lt;a href="http://www.eu-fahrschulcenter.de" target="_blank"&gt;eu fahrschule&lt;/a&gt; &lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/18598206-115305692705534107?l=eu-fahrschule.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://eu-fahrschule.blogspot.com/feeds/115305692705534107/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=18598206&amp;postID=115305692705534107&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/18598206/posts/default/115305692705534107'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/18598206/posts/default/115305692705534107'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://eu-fahrschule.blogspot.com/2006/07/eu-fhrerschein-muss-anerkannt-werden.html' title='EU-Führerschein muss anerkannt werden'/><author><name>euro_fuehrerschein</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09139108016110765484</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='13' src='http://www.ibis-tours.de/eu_fahrschule/demo/images/logo.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-18598206.post-115305672782022867</id><published>2006-07-16T06:30:00.000-07:00</published><updated>2006-07-16T06:32:07.823-07:00</updated><title type='text'>30 km/h zu schnell - Führerschein weg</title><content type='html'>&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Bis zu 7200 Euro für Alkohol am Steuer, 300 Euro für 20 km/h zu schnell oder 200 Euro für das übersehene Rotlicht - bei unseren europäischen Nachbarn sind solche hohen Strafen nicht ungewöhnlich. Bei der Urlaubsplanung empfiehlt sich ein Blick in die Verkehrsregeln des Reiselands.&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Frankfurt/Main - Petra Schmucker, Juristin beim Autoclub AvD in Frankfurt am Main, bringt es auf den Nenner: "Bußgelder für Verkehrssünden im Ausland sind in aller Regel deutlich höher als hier zu Lande." Wichtig ist deshalb die Kenntnis der zum Teil höchst individuellen Verkehrsregeln des Gastlandes. Diese findet man beispielsweise auf den Web-Seiten der Autoclubs wie ADAC und AvD.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zwar gibt es in den Nachbarländern keinen strengen Bußgeldkatalog wie in Deutschland. In Belgien beispielsweise existiert nur ein Rahmenkatalog. Aber die Strafen können die Urlaubskasse und den Spaßfaktor schnell in Richtung Null bringen. Deshalb tut man gut daran, empfiehlt die AvD-Juristin, "den kontrollierenden Beamten höflich und einsichtig gegenüber zu treten". Dieses Benehmen kann einen Beamten milder stimmen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Doch es kann noch schlimmer kommen", vermehrt Brigitta Mehring von der Arag-Rechtsschutzversicherung die Reihe möglicher Urlaubskalamitäten: "In einigen Ländern muss der Verkehrssünder zusätzlich zur drastischen Geldstrafe auch noch seinen Führerschein abgeben, und zwar an Ort und Stelle. Unsere französischen Nachbarn behalten die Fahrerlaubnis beispielsweise ein, wenn man 30 km/h zu schnell fährt. In Italien und Österreich ist das bei 40 km/h zu viel der Fall." Manchmal drückten die Ordnungshüter jedoch ein Auge zu und ließen den Verkehrssünder noch bis an den Zielort weiterfahren. Mehring: "Dort ist dann aber Schluss."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bußgeldbescheide erst ab 2007 vollstreckt&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wer nicht an Ort und Stelle erwischt und zur Kasse gebeten wird, hat Glück - zumindest vorerst. Im Februar 2005 verabschiedete der EU-Ministerrat den Rahmenbeschluss über die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen. Diese Vereinbarung wird in diesem Jahr allerdings nicht mehr zum Tragen kommen. Vermutlich werden Bußgeldbescheide über 70 Euro sogar erst ab 2007 europaweit vollstreckt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Bisher ist die zwangsweise Eintreibung von Geldbußen ab 25 Euro nur zwischen Deutschland und Österreich möglich", erläutert Jacqueline Grünewald vom ADAC. Dem vorläufigen Entkommen der Staatsmacht kann dennoch ein dickes Ende folgen. "In den meisten Ländern werden Verkehrsdelikte jahrelang gespeichert", weiß AvD-Juristin Schmucker. Wenn dann bei einer zufälligen Kontrolle nachgehakt wird, gerät die Reisekasse in akute Gefahr.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Besondere Spielregeln gelten auch bei Unfällen. In vielen Ländern kommt die Polizei nicht immer zum Unfallort. In jedem Fall empfiehlt es sich, die Notrufnummer ins Handy zu tippen, wenn es Verletzte gibt, bei hohem Sachschaden, wenn Streit mit dem Kontrahenten über die Schuld ausbricht, wenn der Unfallgegner sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt hat oder wenn ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen ohne Versicherungsnachweis beteiligt ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sprachprobleme notieren lassen&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zumindest sollte man den Versuch unternehmen, eine polizeiliche Aufnahme des Unfalles zu erreichen, denn ohne diese kommt man bei ausländischen Versicherern häufig gar nicht weiter oder darf bei einem sichtbaren Schaden am Auto das Land nicht verlassen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Gegenüber der Polizei sollten Sie Angaben zur Person, bei Zweifel über den Unfallhergang aber keine weiteren Einzelheiten nennen", rät Juristin Schmucker, und "nur bei eindeutig eigenem Verschulden polizeiliches Verwarnungsgeld akzeptieren". Soll ein Unfallformular ausgefüllt werden, obwohl es Sprachprobleme gibt, "sollte man vermerken, dass man nicht alles verstanden hat". Das erleichtere den späteren Verfahrensverlauf.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Norbert Michulsky, ddp&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;

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Erster Ansprechpartner bei Schwierigkeiten im Ausland ist die diplomatische Vertretung.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In der Regel brechen Touristen in ein fremdes Land auf, um Stress und Alltagssorgen zu entfliehen. Für manche entwickelt sich der Urlaub zum Albtraum: Wer im Ausland bei einer Verkehrskontrolle belangt wird, in einen Unfall verwickelt ist oder gar verhaftet wird, weiß oftmals nicht, an wen er sich fern der Heimat wenden soll. Und immer wieder sorgen auch Fälle für Schlagzeilen, bei denen Deutsche von ausländischen Gerichten zu Haftstrafen oder sogar zum Tode verurteilt werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Erster Ansprechpartner ist die dip lomatische Vertretung vor Ort. „Egal welcher Notfall eintritt: Wir sind da, um Deutschen im Ausland zu helfen“, sagt ein Sprecher des Auswärtigen Amtes (AA) in Berlin. Bundesbürger haben sogar einen Rechtsanspruch auf die Hilfe von deutschen Vertretungen. Auch wenn ein Urlauber bei selbst verschuldeten Notlagen mit dem Gastland in Konflikt gerät, kann er jederzeit die deutsche Botschaft oder ein Konsulat anrufen. „Dort gibt es auch am Wochenende immer einen Bereitschaftsdienst.“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Gemäß der Wiener Konvention, dem Diplomatenrecht, dem sich weltweit 174 Staaten verpflichtet haben, müssen die Behörden des Gastlandes in einem Haftfall sofort die deutsche Auslandsvertretung informieren. Botschaften und Konsulate dürfen sich aber nicht in das Gerichtsverfahren einmischen. „Wir können und dürfen den Inhaftierten nicht vertreten, zudem ist jede deutsche Auslandsvertretung an das Recht des Gastlandes gebunden“, erklärt der AA-Sprecher.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Den Botschafts-Mitarbeitern ist jedoch erlaubt, mit dem deutschen Gefangenen zu telefonieren und ihn zu besuchen. Sie achten auch darauf, dass die Haftbedingungen erträglich sind, der Gefangene nicht misshandelt und medizinisch gut betreut wird. Die Konsulate informieren auch die Verwandten in Deutschland und stellen auf Wunsch Kontakt zu einem deutschen Pfarrer vor Ort her. „Auch Anwälte werden vermittelt“, berichtet der AA-Sprecher. Wer im Ausland Rechtsvertretung sucht, könne sich auch an die Anwaltsauskunft des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) in Berlin wenden. Dies sei telefonisch oder über die Internetseite www.anwaltauskunft.de möglich, so eine DAV-Sprecherin.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ein häufiges Problem ist der Autounfall im Ausland. „In manchen Ländern ist es Vorschrift, die Polizei zu rufen“, sagt Paul Kuhn, ADAC-Jurist in München. Auch wenn nur ein Sachschaden vorliegt, sollte etwa in Polen, Bulgarien oder Tschechien die Polizei informiert werden. Der Fahrer sollte sich von der Polizei eine Durchschrift des Unfallprotokolls aushändigen lassen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In jedem Land ist aber auf jeden Fall die Polizei zu verständigen, wenn jemand verletzt ist, ein hoher Sachschaden entstanden ist oder der Unfallgegner keinen Versicherungsnachweis vorlegen kann. Wer mit einem Mietwagen in einen Unfall verwickelt ist, sollte auf den zuvor unterschriebenen Vertrag achten. Seit Anfang 2003 gilt in der EU die Vierte Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie. Waren vorher viel Geduld, ein Rechtsanwalt und Sprachkenntnisse gefragt, so ist jetzt vieles einfacher: Jeder Versicherte muss in jedem Mitgliedsland der EU einen Schadenregulierungs-Beauftragten benennen. Wenn ein Deutscher also in Spanien bei einem Unfall der Geschädigte ist, kann er den Schaden über einen Repräsentanten der ausländischen Versicherung in Deutschland abwickeln. Es gilt das Recht des Unfalllandes.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Fährt ein Tourist im Ausland bei Rot über eine Ampel oder ist er zu schnell unterwegs, muss er oft tief in die Tasche greifen: Die Bußgelder fallen im Ausland häufig höher aus als bei vergleichbaren Zuwiderhandlungen in Deutschland. In einigen Ländern müssen Autofahrer mit ausländischem Wohnsitz an Ort und Stelle zahlen. Mancherorts wird der Führerschein oder gleich das ganze Auto eingezogen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wer einen Bußgeldbescheid bekommt, sollte beachten: Zurzeit können nur nicht bezahlte Bußgelder aus Österreich in Deutschland vollstreckt werden. Von 2007 an ist damit zu rechnen, dass Bußgelder aus anderen EU-Ländern hier eingetrieben werden. (dpa)&lt;br /&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;

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Uneinigkeit herrscht unter Juristen über die Gültigkeit von EU-Führerscheinen, die nach Ablauf einer Sperrzeit in anderen Ländern ausgestellt worden sind. Während der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2004 entschieden hat, dass das Papier in Deutschland nicht aberkannt werden darf, haben etliche deutsche Gerichte mittlerweile im umgekehrten Sinne entschieden.&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Verlust des Führerscheins schmerzt, egal ob wegen Trunkenheit am Steuer oder anderer Verkehrsvergehen. Schlimm für den Betroffenen wird es, wenn er die Fahrerlaubnis auch nach Ablauf der Sperrfrist nicht zurückerhält, weil die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) zur Prüfung seiner Fahrtauglichkeit negativ ausfällt. Nicht selten hat ein Durchfallen beim umstrittenen "Idiotentest" auch für die berufliche Tätigkeit erhebliche finanzielle Auswirkungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Manch ein "Verkehrssünder" nahm deshalb voll Freude und Hoffnung ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) von 2004 auf. Nach dem Spruch der Luxemburger Richter darf eine in anderen EU-Ländern ausgestellte Fahrerlaubnis, die nach einer abgelaufenen Sperrzeit erworben wurde, in Deutschland nicht aberkannt werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In Polen oder Tschechien&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dies gab nicht nur Anlass zu einer öffentlicher Diskussion, sondern auch zu handfestem juristischem Streit. Dieser hat sich mit jüngsten Urteilen noch verschärft. Meist geht es um einen "Führerschein-Tourismus" Betroffener, die unter Umgehung der MPU beispielweise in Polen oder Tschechien eine EU-Fahrerlaubnis erworben haben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Eine erste Ernüchterung für Sünder, die darin einen Ausweg aus ihrer Misere sahen, brachten zwei Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Neustadt (Az.: 3 L 253/05.NW, Az.: 4 L 389/05). Es befand darin, dass nach einem Entzug der Fahrerlaubnis auch nicht mit einem EU-Führerschein auf deutschen Straßen gefahren werden darf. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster legte zu Monatsbeginn nach. Ein Erwerb im EU-Ausland sei kein Ausweg nach einem Entzug der deutschen Fahrerlaubnis, machte es klar (Az.: 16 B 736/05).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die OVG-Richter lehnten die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes und damit die weitere Gültigkeit des Führerscheins eines Fahrers ab, der gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis aus Tschechien Beschwerde eingelegt hatte. Nach Angaben des Gerichts hatte der 22-Jährige diese im November 2004 erworben. Die deutschen Papiere waren ihm entzogen worden, da er im Juni 2003 nach Drogenkonsum beim Autofahren ertappt worden war. Einen neuen Führerschein konnte er hierzulande nicht beantragen, weil er beim "Idiotentest" durchgefallen war. Als er den EU-Führerschein im Januar bei einer Polizeikontrolle vorzeigte, wurde ihm auch diese Fahrerlaubnis entzogen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Missbrauch vermeiden&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ähnlich entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Erwirbt ein Deutscher in Polen einen Führerschein, so ist dieser in Deutschland nicht automatisch anerkennungsfähig. Vielmehr dürfen die Behörden dies von einer innerstaatlichen Prüfung der Kraftfahrereignung etwa durch eine MPU abhängig machen, erklärten die Berliner Richter (Az.: 11 A 690/05). Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus EU-Recht, betonten sie. Im Interesse der Verkehrssicherheit müsse ein Missbrauch der Anerkennungsregeln vermieden werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In diesem Fall war dem Kläger schon 1994 nach einem Unfall unter Alkoholeinfluss vom Amtsgericht die Fahrerlaubnis entzogen worden. Er scheiterte 1995, 1996 und 1998 beim Versuch, eine neue Fahrerlaubnis zu erlangen, an der MPU. Ein Gutachten schloss erneute Trunkenheitsdelikte nicht aus. Einen vierten Führerschein-Antrag zog er 2004 nach Anforderung eines erneuten Gutachtens zurück. Bei einem Unfall im Dezember 2004 legte er der Polizei einen polnischen Führerschein vor. Dieser wurde ihm entzogen, weil er eine weitere MPU verweigert hatte. Nach Auffassung des Berliner Richter ist der auf Deutschland beschränkte Entzug rechtmäßig, weil der Antragsteller zum Führen von Kfz ungeeignet sei.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Betroffene sollten daher überlegen, ob sich der ebenfalls recht kostenträchtige Erwerb einer Fahrerlaubnis im Ausland auszahlt. Denn es könnte ein böses Erwachen geben - sei es bei einer Polizeikontrolle, wenn die Beamten in der Führerscheinstelle nachfragen, oder wenn der EU-Schein dort auf die Heimat-Adresse umgemeldet werden soll.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;

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Der TÜV SÜD zieht für die seit zehn Wochen geltende Regelung eine erste positive Bilanz.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Vor zehn Wochen hat der Freistaat Bayern eine neue Regelung zum begleiteten Fahren ab 17 Jahren eingeführt. Bayernweit haben sich seitdem bereits über 2.200 Jugendliche unter 18 Jahren für diese zunächst eingeschränkte Version des Auto-Führerscheins angemeldet, bis Ende Oktober hatten schon 207 besonders Eilige die Prüfung abgelegt. Von allen Bewerbern für die Klassen B und BE, also dem Auto-Führerschein, machen "die 17jährigen" schon fast 9 Prozent aus.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Interesse ist allerdings regional stark unterschiedlich: Spritzenreiter sind Stadt und Umland von Bamberg, Regensburg, Straubing, Ingolstadt, Rosenheim, Augsburg und Neu-Ulm, aus denen zusammen gerechnet über die Hälfte der jungen Prüflinge stammen. Nur 5 Prozent der Prüflinge für das begleitete Fahren kommen aus München und Nürnberg.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das begleitete Fahren sieht vor, dass ein 17jähriger nach erfolgter Ausbildung in der Fahrschule und bestandener Prüfung zunächst eine Prüfungsbescheinigung erhält, in der Begleitpersonen namentlich eingetragen sind und die er zusammen mit seinem Personalausweis beim Fahren dabei haben muss. Sie gilt nur innerhalb Deutschlands für die Klassen B und BE, also den Pkw-Führerschein, und natürlich auch für die eingeschlossenen Klassen L, M und S. Die Regelung ist noch nicht in allen Bundesländern umgesetzt, trotzdem kann der Inhaber der Prüfungsbescheinigung in ganz Deutschland mit Begleitperson fahren. Im Alter von 18 Jahren kann dann ein normaler Führerschein beantragt werden, es ist dann keine erneute Ausbildung oder Prüfung mehr erforderlich.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Freistaat Bayern hatte diese Regelung zum 01. September 2005 eingeführt. Nach Einschätzung von TÜV SÜD ist der Führerschein mit 17 ein weiterer wichtiger Baustein für mehr Sicherheit bei Fahranfängern – zusätzlich zu dem bewährten System von professioneller Ausbildung, Prüfung und Führerschein auf Probe.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wer darf begleiten – und wie?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Gesetzgeber stellt an die Begleitperson ebenfalls einige Anforderungen:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;    * Alter: Der Begleiter muss 30 Jahre oder älter sein.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;    * Führerschein: Klasse B (oder alte Klasse 3) mindestens fünf Jahre ist die Voraussetzung – und der Führerschein muss auch vom begleitenden Beifahrer mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;    * Punktestand: Der begleitende Beifahrer darf nicht mehr als 3 Punkte im Flensburger Zentralregister haben. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft das im Zuge der Antragstellung nach.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;    * Nur Erziehungsberechtigte? Nein. Jeder, der die genannten Voraussetzungen erfüllt, darf als Begleitperson fungieren. Die Person muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es dürfen auch mehrere Personen eingetragen werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;    * Keine verschärfte Promilleregel: Auf eine zunächst diskutierte verschärfte Promilleregel hat der Gesetzgeber verzichtet. Somit liegt die Alkoholobergrenze für Fahrer und Beifahrer bei 0,5 Promille. Man geht aber davon aus, dass sowohl Fahrer als auch erziehungsberechtigter Begleiter überhaupt keinen Alkohol trinken.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;

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Die Naturschützer machen massiv gegen das Fahrsicherheitszentrum mobil und haben sogar gedroht, wenn notwendig, ihren Protest „zwischen den Baggern“ führen zu wollen.   &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Davon lässt sich aber Widmann nicht aufhalten. Für ihn ist die Frizzi–Au der ideale Standort für das Fahrsicherheitszentrum: „Wir verbauen keine ökologische Oase, sondern Obstkulturgut, das intensiv bebaut wird, mehrmals im Jahr mit Pflanzenschutzmitteln besprüht wird und wo bereits 1926 die ersten Apelbäume gepflanzt wurden.“ Auch was das Problem der Lärmentwicklung im Fahrsicherheitszentrum betreffe, werde man nicht untätig bleiben. Falls der Bedarf nach zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen bestehe, werde man zusätzliche Lärmschutzwände anbringen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Vielmehr unterstrich der Landesrat, dass das Projekt absolut notwenig sei, um Verkehrsunfällen vorzubeugen. „Ziemlich jeder hält sich für einen guten, zumindest sicheren Autofahrer. Kaum einer hat aber ein Fahrsicherheitstraining absolviert. Doch nur wer Extremsituationen kennen gelernt hat, lernt im entscheidenden Moment richtig zu reagieren“, ist Widmann überzeugt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Konkrete Vortstellungen, wer, welchen Kurs, wie am Zentrum absolvieren wird, gibt es derzeit noch keine. „Wir schnüren gerade ein Maßnahmenpaket“, erklärte Mobilitätslandesrat Widmann gegenüber Südtirol Online. Dabei sollen Fahrschulen und Volks-Mittel- und Oberschulen eingebunden werden. „Wir rechnen damit, dass das Fahrsicherheitszentrum in ca. drei Jahren zu 90 Prozent ausgelastet ist“, so Widmann. Zudem wolle man in Rom erreichen, dass jedem, der einen Kurs im Fahrsicherheitszentrum absolviert hat, zusätzliche Führerscheinpunkte geschenkt werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Über 90 Prozent aller Verkehrsunfälle werden durch Fahrfehler verursacht: Der Lenker ist auf kritische Verkehrssituationen nicht oder nur unzureichend vorbereitet. Laut Expertenmeinung ist richtiges Verhalten im Straßenverkehr erlernbar und kann das Sicherheitsrisiko bedeutend herabsetzen. „Erklärtes Ziel der EU ist es, die Anzahl der Verkehrstoten innerhalb 2010 um die Hälfte herabzusetzen. Gerade im Jugendalter stellen Verkehrsunfälle die häufigste Todesursache dar“, unterstrich der Mobilitätslandesrat. „Dazu kommen zahlreiche schwer- und leicht verletzte junge Verkehrsteilnehmer.“ Studien hätten ergeben, dass ein Verkehrstoter der Allgemeinheit rund 805.000 Euro koste und ein Schwerverletzter 43.000 Euro.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es sei also höchste Zeit, vorzubauen, so Widmann. In den nordischen Ländern hätten sich Fahrsicherheitszentren längst etabliert. „Sie werden als sinnvoller Beitrag zur Verkehrssicherheit erachtet. In Finnland etwa haben sich die Unfälle bei Fahrern zwischen 18 und 20 Jahren um etwa 25 Prozent verringert, bei Fahranfängern über 21 sogar um 50 Prozent“, so Widmann.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In der Nachbarregion Tirol werde die Notwendigkeit des Fahrsicherheitszentrums nicht angezweifelt. Mittlerweile gingen die Versicherungen sogar schon so weit, dass jungen Autofahrern mit einem Fahrsicherheitsnachweis bis zu 320 Euro Versicherungsprämie nachgelassen werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kosten wird das Fahrsicherheitszentrum in der Frizzi-Au, inklusive Mehrwertsteuer, 14,5 Millionen Euro. Die Instandhaltung der reinen Struktur, d.h. Heizungskosten, Stromspesen usw., wird mit zusätzlichen 250.000 Euro jährlich veranschlagt. Für Widmann wird das Land mit diesem Geld eine Art Bankfunktion übernehme, denn „in 10 bis 15 Jahren hat sich das Zentrum amortisiert. In ganz Europa gibt es nämlich kein Zentrum, das nicht gewinnbringend arbeitet und das wird Südtirol wohl auch zusammen bringen“, ist Widmann überzeugt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Eva Bernhard&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;

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Wer sich hinters Steuer setzen will, wird ganz schön zur Kasse gebeten. Auch ohne Pkw-Maut müssen Autofahrer tief in die Tasche greifen. Das fängt mit dem Führerschein an und hört mit der Mineralölsteuer auf. Unser Überblick zeigt, um welche Kosten man auf keinen Fall herum kommt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Was muss ein Anfänger allein in den ersten beiden Autofahrerjahren für sein Vergnügen auf vier Rädern bezahlen? Schon vor dem Führerscheinerwerb werden erste Aufwendungen fällig. Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und Passfotos machen gemeinsam rund 35 Euro aus. Die Straßenverkehrsbehörde verlangt für den Auszug aus dem Straßenverkehrsregister sowie für die spätere Herstellung und Erteilung des Führerscheins 40 Euro.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Preise für Fahrschulen sind schwer zu kalkulieren. Erstens gibt es große regionale Unterschiede. Außerdem hängt der Preis von der Zahl der Fahrstunden ab. Unter dem Strich muss man bei einem Durchschnittspreis von 23 Euro pro Fahrstunde mit etwa 1.200 Euro für die Fahrschule rechnen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bei den Prüfungen kommen erstmals der TÜV oder die DEKRA ins Spiel. Für die theoretische Prüfung in der Klasse B fallen 10,09 Euro an, für die praktische werden rund 77,72 Euro fällig. Zwischensumme bislang: 1.362,81 Euro – und man ist noch keinen Meter allein verantwortlich gefahren.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Weiter geht’s mit der Kfz-Haftpflicht und der Steuer. Für einen durchschnittlichen Wagen sollte man selbst bei einem günstigen Schadensfreiheitsrabatt nicht unter einem Versicherungbetrag von 250 bis 300 Euro jährlich kalkulieren. Die exakte Höhe wird neben den Prozenten nach allen möglichen Gesichtspunkten berechnet, etwa nach jährlicher Fahrleistung oder danach wie häufig der Wagentyp gestohlen wird. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Entwicklung bei der Haftpflicht ist im übrigen für den Autofahrer die vergleichsweise günstigste. Im Laufe der letzten zehn Jahre hat sich die durchschnittliche Höhe der Beiträge für die Versicherten halbiert. Der Preiskampf machte es möglich. Unsere Annahme für zwei Jahre: 500 Euro Haftpflicht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Steuerfreiheit endet&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Traum von der Steuerfreiheit endet am 31. Dezember 2005. Auch besonders umweltfreundliche Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4, Euro 3 und 3-Liter unterliegen danach einer Steuer. Basis für die Berechnung der Steuer ist der Hubraum, der mit Diesel-/Ottomotor-Varianten und den Schadstoffklassen kombiniert wird. Beispiel: 6,75 Euro je 100 Kubikzentimeter für einen Otto-Motor Euronorm 4 jährlich. Macht bei einem 1800 Kubikmotor 243 Euro für zwei Jahre.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch beim Tanken fährt der Staat über die Mineralöl- und Ökosteuer mit. Legt man 66,9 Cent auf einen Liter Benzin zugrunde, kommt man bei einer 50-Liter-Tankfüllung allein auf 33,45 Euro, die der Fiskus kassiert. Bei einer Laufleistung von 15.000 Kilometern jährlich ist unser Anfänger bei einem Durchschnittsverbrauch von 8 Litern mit 2508,75 Euro dabei - ohne seine eigenen weiteren Sprit- und Ölkosten über die Steuer hinaus.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Um die Sicherheit aller Fahrzeuge und des Straßenverkehrs zu gewährleisten, existieren Einrichtungen wie TÜV, DEKRA oder andere Organisationen, die in regelmäßigen Abständen zur technischen Vorführung des Wagens bitten – und abermals Gebühren verlangen. Beispiel: Beim TÜV ist man bei der Hauptuntersuchung mit 55,50 Euro dabei, für die Abgassonderuntersuchung werden bei einem sechs Jahre alten Benziner 36,20 Euro fällig. Unser Anfänger wird normalerweise einen Gebrauchtwagen fahren und ihn nach zwei Jahren erstmals vorführen müssen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Schließlich kommt es immer mal wieder zu hübschen Einfällen in Amtsstuben. Wenn man seinen alten Führerschein gegen einen neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat tauschen will, muss man 24 Euro bezahlen. Diese Leistung ist nicht verpflichtend - noch nicht. Deswegen lassen wir diese Summe zunächst weg und kommen auf einen stolzen Endbetrag für unseren Anfänger von 4706,26 Euro.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dabei hat der Wagen in den zwei Jahren nicht einmal eine Werkstatt von innen gesehen.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;

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Obwohl mein Vergehen bereits mehr als zehn Jahre zurücklag, und ich auch durch meine stabile Lebensführung eine gewisse Läuterung gezeigt habe, bestand man in Germany auf die Geldbringende MPU.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Als ich dann im Juni 2004 dann von dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes las, das nämlich besagt, das Deutschland keinen F- Schein mehr einziehen darf, mit der Begründung des ordentlichen Wohnsitzes der letzten 185 Tage, suchte ich Hilfe im Internet. Dort bot sich mir auf den ersten Blick erschreckend schnelle Hilfe an. Internationale Ferienfahrschule war eines der Stichworte die Hilfe versprachen. 100 € nur anzahlen, als Option für einen baldigen Ausbildungsplatz, das klang gar nicht schlecht. Nach Terminbestätigung nahm ich mir dann also 3 Wochen Urlaub, kaufte das Ticket und packte Freitagabend meine Sachen um Montag dann pünktlich zu starten. Stettin. Polen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;23 Uhr Sonntagabend dann die E-Mail: „ Wegen Interner Schwierigkeiten können wir den Termin leider nicht einhalten, sie können sich im November erneut anmelden! Gez. Geltenport.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auf meine E-Mail in der ich um Zurücküberweisung meiner 100 € bat, bekam ich bis heute keine Antworten. Dann gab es da noch eine Ferienfahrschule die ohne Anreise und Unterkunftskosten 2500 € haben wollte, aber von dem neuen BGH-Urteil, welches ja die Internationale-Ferien-Fahrschulgeschichte erst ins legale Licht gerückt hat, nichts zu wissen schien.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In meiner Not, mit dem bereits angetretenen Urlaub, der vorausgegangen Pleite und dem Wunsch nach mehr als 20 Jahren ohne Führerschein, wieder ein gleichberechtigtes Leben führen zu können, fand ich im Internet den Herrn Wahi mit seiner EU-FAHRSCHULCENTER.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wir verabredeten uns nach einigen Vorgesprächen und einem vorab persönlichem Kontakt auf einer nahegelegenen Raststätte zur Abfahrt nach Polen. Unterwegs luden wir noch einige Gleichgesinnte auf und kamen dann nach 10 Stunden Fahrt in Breslau an.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nachts um 3, hielt uns ein Portier in Uniform zu meiner Überraschung die Tür auf und wir waren innerhalb von 5 Minuten gut untergebracht auf unserem akzeptablen und stilvollen Einzelzimmer mit Fernsehen und Fünf deutschen Programmen. Einem meiner Mitgenossen wurde noch in der gleichen Nacht ein neues TV-Gerät gebracht und eingestellt, weil bei dem anderen die Fernbedienung fehlte. Soviel zum Service im Nachbarstaat Polen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Am nächsten morgen dann, nachdem wir alle endlich von der Last des vereinbarten Preises befreit worden sind, ging es direkt zur Fahrschule, wo schon ein Arzt auf uns wartete der die erforderliche Eignungsprüfung mit uns machte. Danach hatte ich meine erste Fahrstunde von denen 29 folgten. Am Tag ca. 4 st. Praktisch und 2 Theorie. Danach war echt Urlaub angesagt. Breslau ist eine Reise Wert sag ich Euch. Obwohl Polen ein armes Land ist, der durchschnittliche Arbeiter 1.5 € die St. verdient, sind die Lokalitäten selbst unter der Woche zum bersten voll. Wohl auch deshalb weil Breslau eine Universitätsstadt ist. Zu erwähnen ist noch, das man hier sein englisch vergessen kann. Trotzdem habe ich mich während meiner ganzen Zeit in Polen immer gut betreut und sicher gefühlt. Das liegt auch mit an der Organisation bei der ich gebucht habe. Zahlreiche Personen, drunter mehrere Dolmetscher, Fahrlehrer, Stadtführer und der Chef selber sorgten hier zum einen dafür, dass ich meinen Führerschein in kürzester Zeit machen konnte und zum anderen auch noch einen angenehmen Polenaufenthalt hatte.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kurz und gut, nach 14 Tagen dann endlich die Prüfung, bei der man übrigens anders wie oft irrtümlich angenommen, nichts geschenkt bekommt. Bei der Theorie übersetzte uns eine Dolmetscherin einzeln die Fragen unter den strengen Augen eines uniformierten Prüfers. Danach die Praktische Prüfung, bei der man nicht nur wie in Deutschland durch die Stadt fährt, sondern zusätzlich auch noch sein Geschick in einem eigens dafür aufgebauten Stangen und Linienparkur unter Beweis zu stellen hat.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Von allen 7 mit mir angereisten Personen bin ich der Einzigste der morgen, das heißt, 7 Tage später noch mal ran muss, weil ich nicht übers Parkur kam.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Drückt mir die Daumen,&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;und glaubt an das was Ihr lest, bei der EU-Führerschein-Fahrschulenvermittlung von Christian Wahi. M.f.G. Peter G.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ps. Habe heute Nachprüfung gehabt und bestanden. Morgen verlasse ich Polen, mit einem weinenden und einem lachenden Auge… so long… Peter G.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;

Mit freundlicher Unterstützung von &lt;a href="http://www.eu-fahrschulcenter.de" target="_blank"&gt;eu führerschein&lt;/a&gt; - &lt;a href="http://www.eu-fahrschulcenter.de" target="_blank"&gt;eu fahrschule&lt;/a&gt; &lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/18598206-113101333734759017?l=eu-fahrschule.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='related' href='http://www.eu-fahrschulcenter.de/kundenberichte/kundenberichte.html' title='Bericht von Peter G. vom 03.10.04'/><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://eu-fahrschule.blogspot.com/feeds/113101333734759017/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=18598206&amp;postID=113101333734759017&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/18598206/posts/default/113101333734759017'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/18598206/posts/default/113101333734759017'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://eu-fahrschule.blogspot.com/2005/11/bericht-von-peter-g-vom-031004.html' title='Bericht von Peter G. vom 03.10.04'/><author><name>euro_fuehrerschein</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09139108016110765484</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='13' src='http://www.ibis-tours.de/eu_fahrschule/demo/images/logo.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-18598206.post-113101327944276120</id><published>2005-11-03T02:20:00.001-08:00</published><updated>2005-11-03T02:21:19.443-08:00</updated><title type='text'>EU Führerschein ohne MPU?</title><content type='html'>Besonders interessant ist ein ausländischer Führerschein für Fahrer, die in Deutschland zur Teilnahme an der MPU verpflichtet sind. Der "Idiotentest" wird nach gewichtigen Verkehrsverstößen wie schweren oder mehreren Alkoholdelikten angeordnet und regelmäßig auch nach dem Erreichen von achtzehn Punkten im Flensburger Zentralregister. Bevor der "Verkehrssünder" einen neuen Führerschein erhalten kann, muss er das Bestehen des Tests nachweisen, der je nach Vorbereitung und Auflagen mehr als 1000 Euro kosten kann. Die Kandidaten bestehen in der Regel noch die Reaktionstests, scheitern aber meistens dann an einem 40-minütigen Gespräch mit einem Psychologen, der die Eignung des Anwärters überprüfen soll. Mit der MPU sollen vor allem alkoholkranke, verantwortungslose Fahrer gefunden werden. Aber auch älteren Fahrern und Diabetikern wird der Test auferlegt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Davon profitieren nun private Fahrschulanbieter, denn der EU-Führerschein lohnt sich, wenn damit die MPU umgangen wird. 990 Euro zuzüglich Kosten für die Fahrt nach Gleiwitz, Warschau oder Breslau und mindestens eine Übernachtung kostet der Führerschein bei CBK; beim "EU-Fahrschulservice" gibt es alles inklusive für 1600 Euro in Tschechien. Verglichen mit dem durchschnittlich etwa 1500 Euro teuren deutschen Führerschein ist das nicht billig. Die Unternehmen verdienen dagegen gut: die Polen zahlen für ihren Führerschein umgerechnet etwa 350 Euro.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Müssen die deutschen Behörden nun tatenlos zusehen, wie in Deutschland als ungeeignet eingestufte Fahrer die Straßen dank EU-Führerscheinen unsicher machen? Die ADAC-Verbraucherschutzexpertin Elke Hübner ist der Ansicht, die deutschen Behörden könnten in solchen Fällen einen Sperrvermerk für Deutschland eintragen. Das heißt, der Führerschein bleibt in der EU gültig, nur nicht in Deutschland. Sie meint, dass Fahrer auf Dauer nicht der MPU entgehen können. Aus der Praxis kennt sie allerdings keinen derartigen Fall, und wahrscheinlich hätte wieder der Europäische Gerichtshof das letzte Wort. Denn wie sollen die deutschen Behörden auf den EU-Führerscheinbesitzer aufmerksam werden? Wenn allerdings von dem Fahrer erneut ein Verkehrsdelikt begangen wird, dann ist auch der ausländische Lappen für das Fahren in Deutschland gesperrt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;ADAC und Bundesverkehrsministerium empfehlen aber grundsätzlich in allen Fällen: Finger weg vom EU-Führerschein. Derzeit werden Möglichkeiten ausgelotet, um mit Hilfe eines europaweiten Sündenregisters die schwarzen Schafe zu finden. Doch bis eine solche Datenbank ins Leben gerufen wird, können noch zehn Jahre vergehen.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;

Mit freundlicher Unterstützung von &lt;a href="http://www.eu-fahrschulcenter.de" target="_blank"&gt;eu führerschein&lt;/a&gt; - &lt;a href="http://www.eu-fahrschulcenter.de" target="_blank"&gt;eu fahrschule&lt;/a&gt; &lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/18598206-113101327944276120?l=eu-fahrschule.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='related' href='http://www.eu-fahrschulcenter.de/mpu_fragen/mpu_faq.html' title='EU Führerschein ohne MPU?'/><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://eu-fahrschule.blogspot.com/feeds/113101327944276120/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=18598206&amp;postID=113101327944276120&amp;isPopup=true' title='1 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/18598206/posts/default/113101327944276120'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/18598206/posts/default/113101327944276120'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://eu-fahrschule.blogspot.com/2005/11/eu-fhrerschein-ohne-mpu.html' title='EU Führerschein ohne MPU?'/><author><name>euro_fuehrerschein</name><uri>http://www.blogger.com/profile/09139108016110765484</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='13' src='http://www.ibis-tours.de/eu_fahrschule/demo/images/logo.gif'/></author><thr:total>1</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-18598206.post-113101324018407123</id><published>2005-11-03T02:20:00.000-08:00</published><updated>2005-11-03T02:20:40.186-08:00</updated><title type='text'>EU Führerschein MPU Fragen</title><content type='html'>Kann ich in Deutschland mit dem polnischen Führerschein fahren, obwohl ich eigentlich eine MPU machen muss? &lt;br /&gt;Kann mir eine MPU später auferlegt werden?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (§§ 2, 11, 46, 47 Fahrerlaubnisverordnung) ergeht im Verlauf des deutschen Verwaltungsverfahrens zur Erteilung eines deutschen Führerscheines.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Beantragen Sie nicht die Erteilung einer Fahrerlaubnis, kann und wird Sie die Behörde auch nicht mit dieser Auflage behelligen. Haben Sie den Antrag auf (Wieder-) Erteilung schon gestellt, können Sie ihn jederzeit zurücknehmen. Dieses sollten Sie dann auch tun.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In jedem Fall ist aber die genannte Auflage nur Voraussetzung für die Erteilung eines deutschen Führerscheins. Den Erwerb eines Führerscheins außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland nach den im jeweiligen Ausstellungsland gültigen Vorschriften betrifft dies in keinem Fall.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Polnische Führerschein ist ein EU-weit gültiger Führerschein, mit dessen Erwerb Sie Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nachgewiesen haben. Diesen Hoheitsakt des Polnischen Staates können die deutschen Behörden nicht ignorieren. Ohne erneuten Anlass kann Ihnen daher nach Erteilung des Polnischen Führerscheines eine MPU nicht rechtskräftig auferlegt werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kann der ausländische EU-Führerschein in der Bundesrepublik Deutschland später entzogen oder nicht anerkannt werden?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nur wenn hierfür erneut ein Grund vorliegt. Der in Polen oder in jedem anderen Land der Europäischen Union erworbene EU-Führerschein bietet allerdings nicht mehr oder weniger Rechte und Pflichten als ein in der Bundesrepublik Deutschland erworbener Führerschein.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nach Maßgabe der jeweiligen nationalen Regelungen der EU-Mitgliedsländer ist bei schwerwiegendem Verstoß gegen die Straßenverkehrsbestimmungen auch der Entzug des Führerscheins oder die Verhängung eines Fahrverbotes zulässig.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Besteht die Pflicht zum Umschreiben des polnischen Führerscheins in einen deutschen Führerschein?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nein. Sinn der EU-einheitlichen Regelung war es ja, den früher notwendigen Umtausch der nationalen Führerscheine bei Umzug eines EU-Bürgers innerhalb der EU zu vermeiden, um so die Freizügigkeit der EU-Bürger zu erleichtern.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Anderslautende nationale Regelungen verstoßen gegen die Forderung des EU-Rechtes, Führerscheine gegenseitig ohne jegliche Formalitäten anzuerkennen und sind deshalb nicht durchsetzbar.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Muss man einen Wohnsitz in Polen vorweisen um den FS erwerben zu können?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sie bekommen bei uns Ihren Polnischen Wohnsitz&lt;br /&gt;Und belegen an unserer Akademie in Polen einen halbjärigen(184Tage) Studienplatz .&lt;br /&gt;&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kann ich den Euro Führerschein einfach so bei Ihnen kaufen?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nein, das ist nicht möglich. Die Prüfungen müssen abgelegt und bestanden werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wie erfahren sind Sie mit den EU Führerscheinerwerb?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes datiert auf den 29.04.2004. Seit Anfang Juli 2004 vermitteln wir erfolgreich EU Führerscheine und arbeiten dabei schnell, kompetent, diskret, flexibel und seriös für unsere Kunden. Wir verfügen dabei über&lt;br /&gt;beste Kontakte zu Fahrschulen, Behörden und anderen Stellen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Habe noch nie einen Führerschein besessen. &lt;br /&gt;Kann ich in diesem Fall auch zu Ihnen kommen?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dafür haben wir ja die Ferienfahrschule. Die Vorteile liegen auf der Hand: Sie haben überschaubare Kosten und keine Probezeit in Deutschland.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wie hoch ist die Durchfallquote bei den theoretischen und praktischen Prüfungen?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sehr niedrig. Der Grund ist, dass die Ausbildung in Polen absolut Professionell, intensiv und gut ist. Wer heute in Breslau, einem Ballungsgebiet mit ca.750.000 Einwohnern Fahren gelernt hat, kann sein Fahrzeug morgen auch sicher durch Großstädte wie Paris, Barcelona oder Madrid führen. (Frankfurt möchten wir in diesem Zusammenhang nicht erwähnen. Denn dort muss man wohl eher von ruhendem Verkehr reden. Ob das wohl an der Ausbildung liegt ?? )&lt;br /&gt;&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ich habe gehört, das ein deutsches Gericht den EU-Führerschein bei einer Kontrolle einziehen lassen kann.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nein dies wird ein Gericht bestimmt nicht tun, weil es dann gegen das EU-GH Urteil verstoßen würde, welches genau entgegen lautet.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;

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Februar 1998 hatte das Amtsgericht Frankenthal Herrn Kapper die deutsche Fahrerlaubnis entzogen und die Verwaltungsbehörden angewiesen, ihm vor Ablauf von neuen Monaten, also bis zum 25. November 1998, keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Im Jahr 2000 verhängte dasselbe Gericht gegen ihn eine Geldstrafe, weil er 1999 in Deutschland ein Kraftfahrzeug ohne gültige Fahrerlaubnis geführt hatte; Herr Kapper war zu dieser Zeit im Besitz eines am 11. August 1999 ausgestellten niederländischen Führerscheins. Im Rahmen des von Herrn Kapper eingeleiteten Einspruchsverfahrens möchte das Amtsgericht vom Gerichtshof wissen, ob die Richtlinie über den Führerschein der Anwendung der nationalen Vorschriften entgegensteht, wonach dem in den Niederlanden ausgestellten Führerschein die Wirksamkeit in Deutschland abgesprochen wird. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Gerichtshof weist zunächst darauf hin, dass nach seiner Rechtsprechung diese Richtlinie die gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine ohne jede Formalität vorsieht. Da sie dem Ausstellungsmitgliedstaat eine ausschließliche Zuständigkeit verleiht, sich zu vergewissern, dass die Führerscheine unter Beachtung der in der Richtlinie vorgesehenen Wohnsitzvoraussetzung ausgestellt werden, ist es allein Sache dieses Mitgliedstaats, geeignete Maßnahmen in Bezug auf diejenigen Führerscheine zu ergreifen, bei denen sich nachträglich herausstellt, dass ihre Inhaber diese Voraussetzung nicht erfüllt haben. Hat ein Aufnahmemitgliedstaat ernsthafte Gründe, die Ordnungsmäßigkeit eines oder mehrerer von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellter Führerscheine zu bezweifeln, so hat er dies dem anderen Mitgliedstaat im Rahmen der gegenseitigen Unterstützung und des Informationsaustauschs nach der Richtlinie mitzuteilen. Der Gerichtshof stellt daher fest, dass der in der Richtlinie vorgesehene Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine es einem Mitgliedstaat (A) verbietet, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat (B) ausgestellten Führerscheins mit der Begründung zu verweigern, dass der Inhaber des Führerscheins nach den Informationen, über die der erstgenannte Staat (A) verfügt, zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz im Hoheitsgebiet dieses Staates (A) und nicht im Hoheitsgebiet des Ausstellungsstaats (B) gehabt habe. Sodann stellt der Gerichtshof klar, dass für Herrn Kapper, als er am 11. August 1999 den niederländischen Führerschein erhielt, keine Sperre mehr für die Beantragung einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei den zuständigen deutschen Behörden mehr bestand. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Richtlinie erlaubt es einem Mitgliedstaat (A), die Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat (B) ausgestellten Führerscheins dann nicht anzuerkennen, wenn auf dessen Inhaber im Hoheitsgebiet des erstgenannten Staates (A) eine Maßnahme der Einschränkung, der Aussetzung, des Entzugs oder der Aufhebung der Fahrerlaubnis angewendet wurde. Diese Ausnahme ist ihrem Wesen nach eng auszulegen, und ein Mitgliedstaat kann sich nicht auf sie berufen, um einer Person, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer früher von ihm erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, auf unbestimmte Zeit die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins zu versagen, der ihr möglicherweise später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wird. Ist nämlich die Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats bereits abgelaufen, so verbietet es die Richtlinie diesem Mitgliedstaat, weiterhin die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins, der dem Betroffenen später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist, abzulehnen. Es wäre die Negation des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine selbst, der den Schlussstein des mit der Richtlinie eingeführten Systems darstellt, wenn man einen Mitgliedstaat für berechtigt hielte, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;

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Den "Lappen" bekommt nur wieder, wer ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten beibringen kann. Viele umgehen das, indem sie einfach im benachbarten Ausland einen neuen Führerschein machen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Fährt mit holländischem Führerschein &lt;br /&gt;Ulrich Kadelka aus Essen fährt seit mehr als vier Jahren mit einem niederländischen Führerschein. Nach einer Alkoholfahrt 1997 war ihm sein deutscher Führerschein entzogen worden. Kadelka wurde die Fahrerlaubnis für acht Monate entzogen - mit der Auflage, dass er nach Ablauf der so genannten Sperrfrist zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) muss, wenn er jemals seinen Führerschein wieder bekommen will. "Bei der MPU bin ich durchgefallen, da ließ sich halt nichts dran ändern", sagt Ulrich Kadelka, "und deshalb habe ich den Weg in die Niederlande gewählt, um dort einen Führerschein gänzlich neu zu erwerben".&lt;br /&gt;Der "Lappen" aus Holland&lt;br /&gt;&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Ganz einfach zu bekommen&lt;br /&gt;Für rund 5.000 Euro bekommt man in den Niederlanden den Führerschein - ohne MPU, also dem so genannten Idiotentest, und ohne Nachweis, dass man nicht mehr trinkt. Die Kontakte dafür laufen meist über Zeitungsanzeigen oder das Internet - Strohmänner organisieren alles. Auch eine Meldeadresse in den Niederlanden für 185 Tage. Weitere Voraussetzung für den Erwerb eines EU-Führerscheines: Die in Deutschland verhängte Sperrfrist muss abgelaufen sein. Der Rest zum neuen EU-Führerschein ist dann ganz einfach. Der Verkehrssünder nimmt einige Fahrstunden, macht zusammen mit einem Übersetzer die theoretische und praktische Prüfung und hat damit auch die Fahrerlaubnis für Deutschland.&lt;br /&gt;Europäische Rechtsprechung&lt;br /&gt;&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Rechtsanwalt Werner Säftel &lt;br /&gt;Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat in einem Urteil vom 29. April diesen Jahres entschieden, dass jeder EU-Führerschein in jedem EU-Land gültig ist und anerkannt werden muss. Egal, ob der Besitzer des EU-Führerscheins in Deutschland noch die Auflage hat, eine positive medizinisch-psychologische Untersuchung nachzuweisen. Der Frankenthaler Rechtsanwalt Werner Säftel hat das Urteil in Luxemburg erstritten. Er vertrat einen Autofahrer, der gegen den Entzug seines niederländischen Führerscheins durch die deutschen Behörden klagte und schließlich Recht bekam. Gegen das Urteil können keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden. "Das Urteil ist die letzte Instanz", sagt Werner Säftel, "das an Klarheit nicht zu überbieten ist. Das Urteil betont den Gedanken des gegenseitigen Vertrauens in Europa auf den wir uns endlich einmal besinnen sollten", so Säftel weiter, "und nicht meinen, wir müssten in Deutschland einen Sonderweg gehen". Der Sonderweg MPU ist nämlich in den übrigen europäischen Ländern nicht bekannt.&lt;br /&gt;Deutsche Behörden sind machtlos&lt;br /&gt;&lt;br /&gt; &lt;a href="http://www.ibis-tours.de/eu_fahrschule/demo/rechtsbereich/images/bild03_fahrschule_160q.jpg"&gt;&lt;img style="float:left; margin:0 10px 10px 0;cursor:pointer; cursor:hand;width: 320px;" src="http://www.ibis-tours.de/eu_fahrschule/demo/rechtsbereich/images/bild03_fahrschule_160q.jpg" border="0" alt="" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Deutsche Behörden machtlos&lt;br /&gt;Die deutsche Polizei darf bei Verkehrskontrollen den EU-Führerschein nicht mehr einziehen. So steht es in einem Erlass des nordrhein-westfälischen Verkehrsministeriums. In Düsseldorf hofft man jetzt darauf, dass die ausländischen Behörden helfen. Denn nur die ausländische, beispielsweise die niederländische, Führerscheinstelle kann per Verwaltungsverfahren einen in Holland gemachten EU-Führerschein entziehen. Zum Beispiel, wenn die 185-Tage-Regelung, die sich auf alle EU-Staaten bezieht, offensichtlich nicht eingehalten worden ist oder die in Deutschland verhängte Führerscheinsperre noch nicht abgelaufen war. Doch das ist nur ein kleiner Hoffnungsschimmer, gibt man im Düsseldorfer Verkehrsministerium zu. Wegen der Nähe zu den Niederlanden rechnen die nordrhein-westfälischen Verkehrspolitiker jetzt mit einem Führerschein-Tourismus ins Nachbarland.&lt;br /&gt;EU-weites Sünden-Register könnte helfen&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im Bundesverkehrsministerium in Berlin ist derzeit das EU-Urteil auf dem Prüfstand. Auch werden Möglichkeiten ausgelotet, ob es trotz dieses Urteils noch Möglichkeiten gibt, die bisherige Praxis mit medizinisch-psychologischer Untersuchung weiter zu verfolgen. Abhilfe gegen die vertrackte Lage des Gesetzgebers schafft nur ein europaweites Sündenregister, meinen Experten. Jede EU-Führerscheinstelle könnte dann blitzschnell feststellen, ob gegen denjenigen, der sich zur Prüfung anmeldet, auch nichts in einem anderen Mitgliedsland vorliegt. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Doch bis eine solche Richtlinie in allen europäischen Ländern zum Gesetz geworden ist, wird es wohl noch Jahre dauern. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Quelle: WDR&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;

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Die Durchfallquote bei der "Medizinisch-Psychologischen Untersuchung" (MPU) ist hoch, im Jahr 2000 etwa lag sie bei über 40 Prozent. Mehr und mehr Deutsche gehen deshalb nach Polen, um dort innerhalb von wenigen Wochen einen EU-Führerschein zu erwerben. Victoria Eglau war in der polnischen Stadt Stettin, wo jeden Monat mehrere 100 Deutsche eine neue Fahrerlaubnis bekommen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In der Führerscheinbehörde von Stettin herrscht reger Betrieb. Führerschein-Anwärter stehen Schlange, um einen Termin für ihre Prüfung zu vereinbaren. An einer Wand hängt der Prüfungsplan für den nächsten Tag. Zwischen den vielen polnischen Namen fallen mehr als ein Dutzend deutsche auf.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Draußen vor dem Gebäude wartet ein weißhaariger Herr aus Minden, er ist 57 Jahre alt und trägt ein Hemd mit Trachtenborte. Gerade ist seine Fahrstunde zu Ende gegangen - die vorletzte vor der Prüfung.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Sie kriegen die Fragebogen in Polnisch, und die Übersetzerin übersetzt ihnen das, und dann sagen Sie: A B C, genau wie bei uns in Deutschland, und die Schwierigkeitsgrade sind die gleichen." &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit dem Taxi geht es zur Fahrschule in der Stettiner Innenstadt, dort will der Fahrschüler aus Deutschland noch ein wenig Theorie pauken. Seit zwei Wochen wohnt er in der westpolnischen Stadt in einem Hotel, 30 Fahrstunden hat er bisher genommen. Mit dem Unterricht in der Fahrschule ist er zufrieden:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Die sprechen sehr gut Deutsch. Sie können sich hundertprozentig verständigen. Sie kommen gut klar, sehr gut." &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In der Fahrschule von Marcin Rzemien in der Stettiner Innenstadt setzt sich der Deutsche, der seinen Namen nicht nennen will, an den Computer und legt die CD mit den Übungsfragen ein. Die Theorie falle ihm schwerer als die Praxis, erzählt er. Auto gefahren ist er in Deutschland schließlich schon seit Jahrzehnten - bis er vor einem Jahr den Führerschein verlor. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Ich habe mich dafür entschieden, den Führerschein im Ausland zu machen, weil hier keine MPU verlangt wird. Man schreckt davor zurück, weil das ist eine Willkür der Behörde. Und Polen ist in der EU, und Sie erwerben eine Fahrerlaubnis nach dem EU-Recht. Und dann dürfen Sie in den ganzen europäischen Ländern mit diesem Führerschein fahren. Ich habe eine Fahrsperre bis zum 25. Oktober, darf selbstverständlich nicht vor dem 25. Oktober mit diesem Führerschein in Deutschland fahren. [MPU ist die Abkürzung für "medizinisch-psychologische Untersuchung", umgangssprachlich auch "Idiotentest" genannt.]"&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Mann aus Minden ist kein Einzelfall. Zehn bis fünfzehn deutsche Fahrschüler kämen jeden Monat zu ihm, erzählt Fahrschulbesitzer Marcin Rzemien. 200 bis 400 Deutsche werden allein in Stettin monatlich zur Führerscheinprüfung angemeldet. Fast allen wurde zuvor die Fahrerlaubnis entzogen, fast alle wollen die Medizinisch-Psychologische Untersuchung in Deutschland umgehen. Ein gutes Geschäft für die örtlichen Fahrschulen, gibt Marcin Rzemien zu. Er ist einer der zehn bis 20 Unternehmer, die sich auf Kunden aus dem Nachbarland eingestellt haben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Haben wir gute Autos, gute Fahrlehrer, die spricht gut Deutsch. Stettin, das ist große Stadt, große Kreuzungen, und viele Deutsche nach der Prüfung haben mir gesagt: Prüfung zu bestehen hier in Stettin ist viel schwieriger als in Deutschland Prüfung bestehen." &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Den deutschen Behörden ist der Führerscheintourismus nach Polen oder Tschechien trotzdem ein Dorn im Auge. Doch sie haben bisher wenig Handhabe gegen die MPU-Flüchtlinge - es sei denn, diese fallen erneut durch ein Verkehrsdelikt auf. Denn der Europäische Gerichtshof urteilte im April 2004, Deutschland müsse bei seinen Bürgern Führerscheine aus anderen EU-Staaten anerkennen - und nur das ausstellende Land habe das Recht, sie wieder zu entziehen. Allerdings steht im EU-Recht, dass, wer im Ausland einen Führerschein erwerben will, dort zuvor 185 Tage seinen ordentlichen Wohnsitz gehabt haben muss. In Polen wurde diese Regelung bisher eher lax gehandhabt. Meist reichte die Anmeldung der Deutschen unter einer Hoteladresse und die Ausstellung einer so genannten Bürgerkarte.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Die kommen hierher, werden angemeldet, einmal in der Stadt, werden angemeldet zur europäischen Bürgerkarte. Die machen ihren Führerscheinkurs, wir fragen nach einem Examenstermin. Und dann kommen die zum Examen, legen das ab, und dann, ein paar Wochen später, wird der Führerschein ausgestellt." &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;... erläutert Georg Geltenpoth, der Deutschen den Führerschein-Aufenthalt in Stettin organisiert. 2000 Euro kostet das Paket inklusive aller Gebühren und Unterkunft. Nicht nur polnische Fahrschulen profitieren also vom Führerscheintourismus, sondern auch deutsche Vermittler. Seit Anfang September müssen allerdings auch die polnischen Behörden auf die Einhaltung der 185-Tage-Frist achten. Für sein Geschäft ändere sich dadurch nicht viel, glaubt Geltenpoth.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Bis jetzt nen Führerschein zu bekommen, hat auch schon mal mindestens drei Monate gedauert." &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Und jetzt dauere es eben ein gutes halbes Jahr. Ob sich die MPU-Flüchtlinge tatsächlich so lange in Stettin aufhielten, sagt der Vermittler, könne keiner überprüfen. Und:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Dass die 185 Tage hier am Stück sein müssen, das steht in keinem Gesetz drin&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;

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