Albtraum fern der Heimat
Von Stephanie Lettgen
Notlage. Erster Ansprechpartner bei Schwierigkeiten im Ausland ist die diplomatische Vertretung.
In der Regel brechen Touristen in ein fremdes Land auf, um Stress und Alltagssorgen zu entfliehen. Für manche entwickelt sich der Urlaub zum Albtraum: Wer im Ausland bei einer Verkehrskontrolle belangt wird, in einen Unfall verwickelt ist oder gar verhaftet wird, weiß oftmals nicht, an wen er sich fern der Heimat wenden soll. Und immer wieder sorgen auch Fälle für Schlagzeilen, bei denen Deutsche von ausländischen Gerichten zu Haftstrafen oder sogar zum Tode verurteilt werden.
Erster Ansprechpartner ist die dip lomatische Vertretung vor Ort. „Egal welcher Notfall eintritt: Wir sind da, um Deutschen im Ausland zu helfen“, sagt ein Sprecher des Auswärtigen Amtes (AA) in Berlin. Bundesbürger haben sogar einen Rechtsanspruch auf die Hilfe von deutschen Vertretungen. Auch wenn ein Urlauber bei selbst verschuldeten Notlagen mit dem Gastland in Konflikt gerät, kann er jederzeit die deutsche Botschaft oder ein Konsulat anrufen. „Dort gibt es auch am Wochenende immer einen Bereitschaftsdienst.“
Gemäß der Wiener Konvention, dem Diplomatenrecht, dem sich weltweit 174 Staaten verpflichtet haben, müssen die Behörden des Gastlandes in einem Haftfall sofort die deutsche Auslandsvertretung informieren. Botschaften und Konsulate dürfen sich aber nicht in das Gerichtsverfahren einmischen. „Wir können und dürfen den Inhaftierten nicht vertreten, zudem ist jede deutsche Auslandsvertretung an das Recht des Gastlandes gebunden“, erklärt der AA-Sprecher.
Den Botschafts-Mitarbeitern ist jedoch erlaubt, mit dem deutschen Gefangenen zu telefonieren und ihn zu besuchen. Sie achten auch darauf, dass die Haftbedingungen erträglich sind, der Gefangene nicht misshandelt und medizinisch gut betreut wird. Die Konsulate informieren auch die Verwandten in Deutschland und stellen auf Wunsch Kontakt zu einem deutschen Pfarrer vor Ort her. „Auch Anwälte werden vermittelt“, berichtet der AA-Sprecher. Wer im Ausland Rechtsvertretung sucht, könne sich auch an die Anwaltsauskunft des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) in Berlin wenden. Dies sei telefonisch oder über die Internetseite www.anwaltauskunft.de möglich, so eine DAV-Sprecherin.
Ein häufiges Problem ist der Autounfall im Ausland. „In manchen Ländern ist es Vorschrift, die Polizei zu rufen“, sagt Paul Kuhn, ADAC-Jurist in München. Auch wenn nur ein Sachschaden vorliegt, sollte etwa in Polen, Bulgarien oder Tschechien die Polizei informiert werden. Der Fahrer sollte sich von der Polizei eine Durchschrift des Unfallprotokolls aushändigen lassen.
In jedem Land ist aber auf jeden Fall die Polizei zu verständigen, wenn jemand verletzt ist, ein hoher Sachschaden entstanden ist oder der Unfallgegner keinen Versicherungsnachweis vorlegen kann. Wer mit einem Mietwagen in einen Unfall verwickelt ist, sollte auf den zuvor unterschriebenen Vertrag achten. Seit Anfang 2003 gilt in der EU die Vierte Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie. Waren vorher viel Geduld, ein Rechtsanwalt und Sprachkenntnisse gefragt, so ist jetzt vieles einfacher: Jeder Versicherte muss in jedem Mitgliedsland der EU einen Schadenregulierungs-Beauftragten benennen. Wenn ein Deutscher also in Spanien bei einem Unfall der Geschädigte ist, kann er den Schaden über einen Repräsentanten der ausländischen Versicherung in Deutschland abwickeln. Es gilt das Recht des Unfalllandes.
Fährt ein Tourist im Ausland bei Rot über eine Ampel oder ist er zu schnell unterwegs, muss er oft tief in die Tasche greifen: Die Bußgelder fallen im Ausland häufig höher aus als bei vergleichbaren Zuwiderhandlungen in Deutschland. In einigen Ländern müssen Autofahrer mit ausländischem Wohnsitz an Ort und Stelle zahlen. Mancherorts wird der Führerschein oder gleich das ganze Auto eingezogen.
Wer einen Bußgeldbescheid bekommt, sollte beachten: Zurzeit können nur nicht bezahlte Bußgelder aus Österreich in Deutschland vollstreckt werden. Von 2007 an ist damit zu rechnen, dass Bußgelder aus anderen EU-Ländern hier eingetrieben werden. (dpa)