eu fahrschule

16 Juli 2006

EU-Führerschein muss anerkannt werden

Wenn der Führerschein entzogen wurde, behelfen sich manche mit Fahrerlaubnissen aus anderen europäischen Ländern. Der Europäische Gerichtshof ist auf ihrer Seite.

Richtlinie: Einem Pfälzer wurde 1998 der Führerschein entzogen. Doch statt sich nach Ablauf der "Neuerteilungssperre" in Deutschland um einen neuen Lappen zu bemühen, ließ er sich 1999 eine Fahrerlaubnis in Holland ausstellen. Nachdem er damit in eine Kontrolle geraten war, verdonnerten ihn die deutschen Behörden wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe. Zu Unrecht, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH). Gemäß EU-Regeln seien Führerscheine aus EU-Staaten anzuerkennen.

Der Auslandslappen helfe nur dann nicht weiter, wenn hier zu Lande noch eine Fahrsperre gelte. Das war bei dem Pfälzer nicht der Fall (Az.: C-476/01).

Entschädigung: Autofahrer mit EU-Führerschein, denen vor der oben genannten EuGH-Entscheidung eine Geldstrafe aufgebrummt wurde, haben wenig Aussicht auf eine Rückerstattung. Um den Staat in Haftung nehmen zu können, hätten die Richtersprüche "offenkundig" rechtswidrig sein müssen.

Davon könne nicht die Rede sein, weil die inzwischen überholte Rechtsauffassung von fast allen deutschen Gerichten geteilt wurde (Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 12 U 286/05).

30 km/h zu schnell - Führerschein weg

Bis zu 7200 Euro für Alkohol am Steuer, 300 Euro für 20 km/h zu schnell oder 200 Euro für das übersehene Rotlicht - bei unseren europäischen Nachbarn sind solche hohen Strafen nicht ungewöhnlich. Bei der Urlaubsplanung empfiehlt sich ein Blick in die Verkehrsregeln des Reiselands.

Frankfurt/Main - Petra Schmucker, Juristin beim Autoclub AvD in Frankfurt am Main, bringt es auf den Nenner: "Bußgelder für Verkehrssünden im Ausland sind in aller Regel deutlich höher als hier zu Lande." Wichtig ist deshalb die Kenntnis der zum Teil höchst individuellen Verkehrsregeln des Gastlandes. Diese findet man beispielsweise auf den Web-Seiten der Autoclubs wie ADAC und AvD.

Zwar gibt es in den Nachbarländern keinen strengen Bußgeldkatalog wie in Deutschland. In Belgien beispielsweise existiert nur ein Rahmenkatalog. Aber die Strafen können die Urlaubskasse und den Spaßfaktor schnell in Richtung Null bringen. Deshalb tut man gut daran, empfiehlt die AvD-Juristin, "den kontrollierenden Beamten höflich und einsichtig gegenüber zu treten". Dieses Benehmen kann einen Beamten milder stimmen.

"Doch es kann noch schlimmer kommen", vermehrt Brigitta Mehring von der Arag-Rechtsschutzversicherung die Reihe möglicher Urlaubskalamitäten: "In einigen Ländern muss der Verkehrssünder zusätzlich zur drastischen Geldstrafe auch noch seinen Führerschein abgeben, und zwar an Ort und Stelle. Unsere französischen Nachbarn behalten die Fahrerlaubnis beispielsweise ein, wenn man 30 km/h zu schnell fährt. In Italien und Österreich ist das bei 40 km/h zu viel der Fall." Manchmal drückten die Ordnungshüter jedoch ein Auge zu und ließen den Verkehrssünder noch bis an den Zielort weiterfahren. Mehring: "Dort ist dann aber Schluss."

Bußgeldbescheide erst ab 2007 vollstreckt

Wer nicht an Ort und Stelle erwischt und zur Kasse gebeten wird, hat Glück - zumindest vorerst. Im Februar 2005 verabschiedete der EU-Ministerrat den Rahmenbeschluss über die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen. Diese Vereinbarung wird in diesem Jahr allerdings nicht mehr zum Tragen kommen. Vermutlich werden Bußgeldbescheide über 70 Euro sogar erst ab 2007 europaweit vollstreckt.

"Bisher ist die zwangsweise Eintreibung von Geldbußen ab 25 Euro nur zwischen Deutschland und Österreich möglich", erläutert Jacqueline Grünewald vom ADAC. Dem vorläufigen Entkommen der Staatsmacht kann dennoch ein dickes Ende folgen. "In den meisten Ländern werden Verkehrsdelikte jahrelang gespeichert", weiß AvD-Juristin Schmucker. Wenn dann bei einer zufälligen Kontrolle nachgehakt wird, gerät die Reisekasse in akute Gefahr.

Besondere Spielregeln gelten auch bei Unfällen. In vielen Ländern kommt die Polizei nicht immer zum Unfallort. In jedem Fall empfiehlt es sich, die Notrufnummer ins Handy zu tippen, wenn es Verletzte gibt, bei hohem Sachschaden, wenn Streit mit dem Kontrahenten über die Schuld ausbricht, wenn der Unfallgegner sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt hat oder wenn ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen ohne Versicherungsnachweis beteiligt ist.

Sprachprobleme notieren lassen

Zumindest sollte man den Versuch unternehmen, eine polizeiliche Aufnahme des Unfalles zu erreichen, denn ohne diese kommt man bei ausländischen Versicherern häufig gar nicht weiter oder darf bei einem sichtbaren Schaden am Auto das Land nicht verlassen.

"Gegenüber der Polizei sollten Sie Angaben zur Person, bei Zweifel über den Unfallhergang aber keine weiteren Einzelheiten nennen", rät Juristin Schmucker, und "nur bei eindeutig eigenem Verschulden polizeiliches Verwarnungsgeld akzeptieren". Soll ein Unfallformular ausgefüllt werden, obwohl es Sprachprobleme gibt, "sollte man vermerken, dass man nicht alles verstanden hat". Das erleichtere den späteren Verfahrensverlauf.

Norbert Michulsky, ddp

24 November 2005

Führerschein: Albtraum fern der Heimat

Albtraum fern der Heimat
Von Stephanie Lettgen

Notlage. Erster Ansprechpartner bei Schwierigkeiten im Ausland ist die diplomatische Vertretung.

In der Regel brechen Touristen in ein fremdes Land auf, um Stress und Alltagssorgen zu entfliehen. Für manche entwickelt sich der Urlaub zum Albtraum: Wer im Ausland bei einer Verkehrskontrolle belangt wird, in einen Unfall verwickelt ist oder gar verhaftet wird, weiß oftmals nicht, an wen er sich fern der Heimat wenden soll. Und immer wieder sorgen auch Fälle für Schlagzeilen, bei denen Deutsche von ausländischen Gerichten zu Haftstrafen oder sogar zum Tode verurteilt werden.

Erster Ansprechpartner ist die dip lomatische Vertretung vor Ort. „Egal welcher Notfall eintritt: Wir sind da, um Deutschen im Ausland zu helfen“, sagt ein Sprecher des Auswärtigen Amtes (AA) in Berlin. Bundesbürger haben sogar einen Rechtsanspruch auf die Hilfe von deutschen Vertretungen. Auch wenn ein Urlauber bei selbst verschuldeten Notlagen mit dem Gastland in Konflikt gerät, kann er jederzeit die deutsche Botschaft oder ein Konsulat anrufen. „Dort gibt es auch am Wochenende immer einen Bereitschaftsdienst.“

Gemäß der Wiener Konvention, dem Diplomatenrecht, dem sich weltweit 174 Staaten verpflichtet haben, müssen die Behörden des Gastlandes in einem Haftfall sofort die deutsche Auslandsvertretung informieren. Botschaften und Konsulate dürfen sich aber nicht in das Gerichtsverfahren einmischen. „Wir können und dürfen den Inhaftierten nicht vertreten, zudem ist jede deutsche Auslandsvertretung an das Recht des Gastlandes gebunden“, erklärt der AA-Sprecher.

Den Botschafts-Mitarbeitern ist jedoch erlaubt, mit dem deutschen Gefangenen zu telefonieren und ihn zu besuchen. Sie achten auch darauf, dass die Haftbedingungen erträglich sind, der Gefangene nicht misshandelt und medizinisch gut betreut wird. Die Konsulate informieren auch die Verwandten in Deutschland und stellen auf Wunsch Kontakt zu einem deutschen Pfarrer vor Ort her. „Auch Anwälte werden vermittelt“, berichtet der AA-Sprecher. Wer im Ausland Rechtsvertretung sucht, könne sich auch an die Anwaltsauskunft des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) in Berlin wenden. Dies sei telefonisch oder über die Internetseite www.anwaltauskunft.de möglich, so eine DAV-Sprecherin.

Ein häufiges Problem ist der Autounfall im Ausland. „In manchen Ländern ist es Vorschrift, die Polizei zu rufen“, sagt Paul Kuhn, ADAC-Jurist in München. Auch wenn nur ein Sachschaden vorliegt, sollte etwa in Polen, Bulgarien oder Tschechien die Polizei informiert werden. Der Fahrer sollte sich von der Polizei eine Durchschrift des Unfallprotokolls aushändigen lassen.

In jedem Land ist aber auf jeden Fall die Polizei zu verständigen, wenn jemand verletzt ist, ein hoher Sachschaden entstanden ist oder der Unfallgegner keinen Versicherungsnachweis vorlegen kann. Wer mit einem Mietwagen in einen Unfall verwickelt ist, sollte auf den zuvor unterschriebenen Vertrag achten. Seit Anfang 2003 gilt in der EU die Vierte Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie. Waren vorher viel Geduld, ein Rechtsanwalt und Sprachkenntnisse gefragt, so ist jetzt vieles einfacher: Jeder Versicherte muss in jedem Mitgliedsland der EU einen Schadenregulierungs-Beauftragten benennen. Wenn ein Deutscher also in Spanien bei einem Unfall der Geschädigte ist, kann er den Schaden über einen Repräsentanten der ausländischen Versicherung in Deutschland abwickeln. Es gilt das Recht des Unfalllandes.

Fährt ein Tourist im Ausland bei Rot über eine Ampel oder ist er zu schnell unterwegs, muss er oft tief in die Tasche greifen: Die Bußgelder fallen im Ausland häufig höher aus als bei vergleichbaren Zuwiderhandlungen in Deutschland. In einigen Ländern müssen Autofahrer mit ausländischem Wohnsitz an Ort und Stelle zahlen. Mancherorts wird der Führerschein oder gleich das ganze Auto eingezogen.

Wer einen Bußgeldbescheid bekommt, sollte beachten: Zurzeit können nur nicht bezahlte Bußgelder aus Österreich in Deutschland vollstreckt werden. Von 2007 an ist damit zu rechnen, dass Bußgelder aus anderen EU-Ländern hier eingetrieben werden. (dpa)

16 November 2005

Streit um Führerschein-Tourismus spitzt sich zu

Streit um Führerschein-Tourismus spitzt sich zu!

Berlin (rpo). Uneinigkeit herrscht unter Juristen über die Gültigkeit von EU-Führerscheinen, die nach Ablauf einer Sperrzeit in anderen Ländern ausgestellt worden sind. Während der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2004 entschieden hat, dass das Papier in Deutschland nicht aberkannt werden darf, haben etliche deutsche Gerichte mittlerweile im umgekehrten Sinne entschieden.


Der Verlust des Führerscheins schmerzt, egal ob wegen Trunkenheit am Steuer oder anderer Verkehrsvergehen. Schlimm für den Betroffenen wird es, wenn er die Fahrerlaubnis auch nach Ablauf der Sperrfrist nicht zurückerhält, weil die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) zur Prüfung seiner Fahrtauglichkeit negativ ausfällt. Nicht selten hat ein Durchfallen beim umstrittenen "Idiotentest" auch für die berufliche Tätigkeit erhebliche finanzielle Auswirkungen.

Manch ein "Verkehrssünder" nahm deshalb voll Freude und Hoffnung ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) von 2004 auf. Nach dem Spruch der Luxemburger Richter darf eine in anderen EU-Ländern ausgestellte Fahrerlaubnis, die nach einer abgelaufenen Sperrzeit erworben wurde, in Deutschland nicht aberkannt werden.

In Polen oder Tschechien

Dies gab nicht nur Anlass zu einer öffentlicher Diskussion, sondern auch zu handfestem juristischem Streit. Dieser hat sich mit jüngsten Urteilen noch verschärft. Meist geht es um einen "Führerschein-Tourismus" Betroffener, die unter Umgehung der MPU beispielweise in Polen oder Tschechien eine EU-Fahrerlaubnis erworben haben.

Eine erste Ernüchterung für Sünder, die darin einen Ausweg aus ihrer Misere sahen, brachten zwei Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Neustadt (Az.: 3 L 253/05.NW, Az.: 4 L 389/05). Es befand darin, dass nach einem Entzug der Fahrerlaubnis auch nicht mit einem EU-Führerschein auf deutschen Straßen gefahren werden darf. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster legte zu Monatsbeginn nach. Ein Erwerb im EU-Ausland sei kein Ausweg nach einem Entzug der deutschen Fahrerlaubnis, machte es klar (Az.: 16 B 736/05).

Die OVG-Richter lehnten die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes und damit die weitere Gültigkeit des Führerscheins eines Fahrers ab, der gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis aus Tschechien Beschwerde eingelegt hatte. Nach Angaben des Gerichts hatte der 22-Jährige diese im November 2004 erworben. Die deutschen Papiere waren ihm entzogen worden, da er im Juni 2003 nach Drogenkonsum beim Autofahren ertappt worden war. Einen neuen Führerschein konnte er hierzulande nicht beantragen, weil er beim "Idiotentest" durchgefallen war. Als er den EU-Führerschein im Januar bei einer Polizeikontrolle vorzeigte, wurde ihm auch diese Fahrerlaubnis entzogen.

Missbrauch vermeiden

Ähnlich entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Erwirbt ein Deutscher in Polen einen Führerschein, so ist dieser in Deutschland nicht automatisch anerkennungsfähig. Vielmehr dürfen die Behörden dies von einer innerstaatlichen Prüfung der Kraftfahrereignung etwa durch eine MPU abhängig machen, erklärten die Berliner Richter (Az.: 11 A 690/05). Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus EU-Recht, betonten sie. Im Interesse der Verkehrssicherheit müsse ein Missbrauch der Anerkennungsregeln vermieden werden.

In diesem Fall war dem Kläger schon 1994 nach einem Unfall unter Alkoholeinfluss vom Amtsgericht die Fahrerlaubnis entzogen worden. Er scheiterte 1995, 1996 und 1998 beim Versuch, eine neue Fahrerlaubnis zu erlangen, an der MPU. Ein Gutachten schloss erneute Trunkenheitsdelikte nicht aus. Einen vierten Führerschein-Antrag zog er 2004 nach Anforderung eines erneuten Gutachtens zurück. Bei einem Unfall im Dezember 2004 legte er der Polizei einen polnischen Führerschein vor. Dieser wurde ihm entzogen, weil er eine weitere MPU verweigert hatte. Nach Auffassung des Berliner Richter ist der auf Deutschland beschränkte Entzug rechtmäßig, weil der Antragsteller zum Führen von Kfz ungeeignet sei.

Betroffene sollten daher überlegen, ob sich der ebenfalls recht kostenträchtige Erwerb einer Fahrerlaubnis im Ausland auszahlt. Denn es könnte ein böses Erwachen geben - sei es bei einer Polizeikontrolle, wenn die Beamten in der Führerscheinstelle nachfragen, oder wenn der EU-Schein dort auf die Heimat-Adresse umgemeldet werden soll.

Führerschein weg!

"Führerschein weg!
Ailton im Porsche geblitzt

Für Besiktas Istanbul zu langsam, für das deutsche Verkehrsrecht zu schnell: Der frühere Bundesliga-Torschützenkönigs Ailton muss wegen überhöhter Geschwindigkeit vier Wochen seinen Führerschein abgeben und zudem 250 Euro Geldstrafe bezahlen, wie der Kölner Express in seiner Mittwochs-Ausgabe berichtet.

Dem Bericht zufolge ist der ehemalige Fußballprofi von Werder Bremen und Schalke 04 bereits am 20. Juli auf einer Fahrt nach Bonn im Godesbergtunnel in eine Radarafalle getappt. Anstatt der erlaubten 50 km/h wurde Ailton, der gemeinsam mit seinem Landsmann Evanilson von Borussia Dortmund unterwegs war, mit 99 km/h erwischt. Auch auf der Rückfahrt wurde Ailton, der am Steuer von Evanilsons Porsche Cayenne gesessen hat, mit 77 km/h geblitzt.

Das Problem ist, dass die Stadt Bonn den Bußgeldbescheid, der im Bonner Stadthaus öffentlich aushängt, nicht nach Istanbul zustellen kann. Sollte Ailton demnächst wieder mal in Deutschland sein, droht ihm die direkte Vollstreckung der Strafe.

Ailton, der beim türkischen Fußball-Erstligisten Besiktas Istanbul wegen Meinungsverschiedenheiten mit Trainer Jean Tigana vor dem vorzeigen Abschied steht, ist derzeit bei den Bundesligisten Borussia Dortmund und 1. FC Köln im Gespräch. ">n-tv.de: "Führerschein weg!
Ailton im Porsche geblitzt

Für Besiktas Istanbul zu langsam, für das deutsche Verkehrsrecht zu schnell: Der frühere Bundesliga-Torschützenkönigs Ailton muss wegen überhöhter Geschwindigkeit vier Wochen seinen Führerschein abgeben und zudem 250 Euro Geldstrafe bezahlen, wie der Kölner Express in seiner Mittwochs-Ausgabe berichtet.

Dem Bericht zufolge ist der ehemalige Fußballprofi von Werder Bremen und Schalke 04 bereits am 20. Juli auf einer Fahrt nach Bonn im Godesbergtunnel in eine Radarafalle getappt. Anstatt der erlaubten 50 km/h wurde Ailton, der gemeinsam mit seinem Landsmann Evanilson von Borussia Dortmund unterwegs war, mit 99 km/h erwischt. Auch auf der Rückfahrt wurde Ailton, der am Steuer von Evanilsons Porsche Cayenne gesessen hat, mit 77 km/h geblitzt.

Das Problem ist, dass die Stadt Bonn den Bußgeldbescheid, der im Bonner Stadthaus öffentlich aushängt, nicht nach Istanbul zustellen kann. Sollte Ailton demnächst wieder mal in Deutschland sein, droht ihm die direkte Vollstreckung der Strafe.

Ailton, der beim türkischen Fußball-Erstligisten Besiktas Istanbul wegen Meinungsverschiedenheiten mit Trainer Jean Tigana vor dem vorzeigen Abschied steht, ist derzeit bei den Bundesligisten Borussia Dortmund und 1. FC Köln im Gespräch. "

Führerschein weg!

Führerschein weg!
Ailton im Porsche geblitzt


Für Besiktas Istanbul zu langsam, für das deutsche Verkehrsrecht zu schnell: Der frühere Bundesliga-Torschützenkönigs Ailton muss wegen überhöhter Geschwindigkeit vier Wochen seinen Führerschein abgeben und zudem 250 Euro Geldstrafe bezahlen, wie der Kölner Express in seiner Mittwochs-Ausgabe berichtet.

Dem Bericht zufolge ist der ehemalige Fußballprofi von Werder Bremen und Schalke 04 bereits am 20. Juli auf einer Fahrt nach Bonn im Godesbergtunnel in eine Radarafalle getappt. Anstatt der erlaubten 50 km/h wurde Ailton, der gemeinsam mit seinem Landsmann Evanilson von Borussia Dortmund unterwegs war, mit 99 km/h erwischt. Auch auf der Rückfahrt wurde Ailton, der am Steuer von Evanilsons Porsche Cayenne gesessen hat, mit 77 km/h geblitzt.

Das Problem ist, dass die Stadt Bonn den Bußgeldbescheid, der im Bonner Stadthaus öffentlich aushängt, nicht nach Istanbul zustellen kann. Sollte Ailton demnächst wieder mal in Deutschland sein, droht ihm die direkte Vollstreckung der Strafe.

Ailton, der beim türkischen Fußball-Erstligisten Besiktas Istanbul wegen Meinungsverschiedenheiten mit Trainer Jean Tigana vor dem vorzeigen Abschied steht, ist derzeit bei den Bundesligisten Borussia Dortmund und 1. FC Köln im Gespräch.

15 November 2005

"'Führerschein mit 17' wirkt"

Fazit in Niedersachsen: weniger Unfälle, weniger Bußgeld

Berlin · Der Führerschein mit 17 hat die Zahl der Verkehrsunfälle von Fahranfängern in Niedersachsen deutlich gesenkt. Das Fazit zog Verkehrsminister Walter Hirche eineinhalb Jahre nach Einführung des 'Begleiteten Fahrens' am Montag in Berlin. Demnach verursachten Teilnehmer des Modellprojekts rund 40 Prozent weniger Unfälle als ihre Altersgenossen, sobald sie mit 18 Jahren allein fuhren. Gegen sie ergingen auch fast 65 Prozent weniger Bußgeld.

Die von Hirche bei einem internationalen Symposium vorgestellten Ergebnisse basieren den Angaben zufolge auf der ersten wissenschaftlichen Untersuchung des 'Begleiteten Fahrens mit 17'. Niedersachsen hatte das Projekt im April 2004 im Alleingang eingeführt. 'Unsere Erwartungen sind weit übertroffen worden', sagte der FDP-Politiker.

Hirche erklärte, bisher seien weit mehr als 20 000 Genehmigungen erteilt worden. Rund 5000 Jugendliche fahren demnach derzeit begleitet, 4500 beendeten das Projekt und haben normale Führerscheine. Jugendliche Teilnehmer des Projekts können mit 17 Jahren den Führerschein machen und müssen ein Jahr lang in Begleitung eines Erwachsenen fahren. Der Bundestag verabschiedete im Juni eine bundesweite Regelung. ap"

Führerschein mit 17: In Bayern schon über 2.000 Prüflinge |

2.200 Jugendliche haben sich in Bayern schon für den "Führerschein mit 17" angemeldet oder bereits die Prüfung abgelegt. Der TÜV SÜD zieht für die seit zehn Wochen geltende Regelung eine erste positive Bilanz.

Vor zehn Wochen hat der Freistaat Bayern eine neue Regelung zum begleiteten Fahren ab 17 Jahren eingeführt. Bayernweit haben sich seitdem bereits über 2.200 Jugendliche unter 18 Jahren für diese zunächst eingeschränkte Version des Auto-Führerscheins angemeldet, bis Ende Oktober hatten schon 207 besonders Eilige die Prüfung abgelegt. Von allen Bewerbern für die Klassen B und BE, also dem Auto-Führerschein, machen "die 17jährigen" schon fast 9 Prozent aus.

Das Interesse ist allerdings regional stark unterschiedlich: Spritzenreiter sind Stadt und Umland von Bamberg, Regensburg, Straubing, Ingolstadt, Rosenheim, Augsburg und Neu-Ulm, aus denen zusammen gerechnet über die Hälfte der jungen Prüflinge stammen. Nur 5 Prozent der Prüflinge für das begleitete Fahren kommen aus München und Nürnberg.

Das begleitete Fahren sieht vor, dass ein 17jähriger nach erfolgter Ausbildung in der Fahrschule und bestandener Prüfung zunächst eine Prüfungsbescheinigung erhält, in der Begleitpersonen namentlich eingetragen sind und die er zusammen mit seinem Personalausweis beim Fahren dabei haben muss. Sie gilt nur innerhalb Deutschlands für die Klassen B und BE, also den Pkw-Führerschein, und natürlich auch für die eingeschlossenen Klassen L, M und S. Die Regelung ist noch nicht in allen Bundesländern umgesetzt, trotzdem kann der Inhaber der Prüfungsbescheinigung in ganz Deutschland mit Begleitperson fahren. Im Alter von 18 Jahren kann dann ein normaler Führerschein beantragt werden, es ist dann keine erneute Ausbildung oder Prüfung mehr erforderlich.

Der Freistaat Bayern hatte diese Regelung zum 01. September 2005 eingeführt. Nach Einschätzung von TÜV SÜD ist der Führerschein mit 17 ein weiterer wichtiger Baustein für mehr Sicherheit bei Fahranfängern – zusätzlich zu dem bewährten System von professioneller Ausbildung, Prüfung und Führerschein auf Probe.

Wer darf begleiten – und wie?

Der Gesetzgeber stellt an die Begleitperson ebenfalls einige Anforderungen:

* Alter: Der Begleiter muss 30 Jahre oder älter sein.

* Führerschein: Klasse B (oder alte Klasse 3) mindestens fünf Jahre ist die Voraussetzung – und der Führerschein muss auch vom begleitenden Beifahrer mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

* Punktestand: Der begleitende Beifahrer darf nicht mehr als 3 Punkte im Flensburger Zentralregister haben. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft das im Zuge der Antragstellung nach.

* Nur Erziehungsberechtigte? Nein. Jeder, der die genannten Voraussetzungen erfüllt, darf als Begleitperson fungieren. Die Person muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es dürfen auch mehrere Personen eingetragen werden.

* Keine verschärfte Promilleregel: Auf eine zunächst diskutierte verschärfte Promilleregel hat der Gesetzgeber verzichtet. Somit liegt die Alkoholobergrenze für Fahrer und Beifahrer bei 0,5 Promille. Man geht aber davon aus, dass sowohl Fahrer als auch erziehungsberechtigter Begleiter überhaupt keinen Alkohol trinken.

13 November 2005

Kein EU-Schlupfloch bei Führerschein-Entzug

Wer seinen deutschen Führerschein abgeben muss, kann nicht damit rechnen, dass eine Fahrerlaubnis aus dem EU-Ausland den Verlust ersetzt.

Das geht aus einem Beschluss (16 B 736/05) des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für Nordrhein-Westfalen in Münster hervor.

Ein deutscher Fahrer hatte das deutsche Dokument wegen Drogenkonsums abgeben müssen und auch die medizinisch-psychologische Untersuchung nicht bestanden. Bei einer Verkehrskontrolle wurde ihm schließlich auch sein neu im Nachbarland Tschechien erworbener Führerschein entzogen.

Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus

Gegen dieses Vorgehen hatte der 23 Jahre alte Mann aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein Widerspruch beim Landrat eingelegt. Zudem beantragte er beim Verwaltungsgericht Arnsberg eine aufschiebende Wirkung des Widerspruchs, um den Führerschein bis zur endgültigen Klärung weiter nutzen zu können. Die Arnsberger Richter wie nun auch das OVG wiesen dies zurück. Der Beschluss ist unanfechtbar, eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht aber noch aus.

Angesichts unterschiedlicher Rechtsauffassungen an europäischen Gerichten sei in diesem Verfahren zum so genannten vorläufigen Rechtsschutz nicht feststellbar, ob der Führerschein-Entzug rechtmäßig oder rechtswidrig sei. Dennoch sei die Abwägung der Interessen zum Nachteil des Autofahrers ausgefallen, heißt es in der Gerichtsmitteilung. Der Mann habe sich trotz negativ verlaufener medizinisch-psychologischer Untersuchung offensichtlich nicht selbstkritisch mit seinem Drogenkonsum auseinander gesetzt.

Fester Wohnsitz wird vorausgesetzt


Das Bundesverkehrsministerium in Berlin wies darauf hin, dass nach einer angekündigten Gesetzesinitiative in Tschechien künftig nur noch Fahrschüler mit dortigem festem Wohnsitz den Führerschein bekommen können. Nur damit könne der „Führerschein-Tourismus“ unterbunden werden. Das „Wohnsitzprinzip“ entspreche europäischen Recht und müsse von Tschechien als neuem EU-Mitglied auch eingehalten werden.

Verkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) forderte die Regierung im Nachbarland auf, das Gesetz noch vor 2006 in Kraft treten zu lassen.
Zudem müssten rechtswidrig erteilte Führerscheine wieder eingezogen werden.

11 November 2005

Presseportal: Weniger Tote durch Führerschein mit 17? / Verkehrspsychologe ermuntert zu „Begleitetem Fahren“

: Weniger Tote durch Führerschein mit 17? / Verkehrspsychologe ermuntert zu „Begleitetem Fahren“: "Weniger Tote durch Führerschein mit 17? /
Verkehrspsychologe ermuntert zu „Begleitetem Fahren“
11.11.2005 - 09:40 Uhr, Wort und Bild - Apotheken Umschau Pressemappe [Pressemappe]

Baierbrunn (ots) - Der Verkehrspsychologe Professor Bernhard
Schlag von der Technischen Universität Dresden erwartet ein Sinken
der Todeszahlen von jungen Fahranfängern durch das Projekt
„Führerschein mit 17“. Jugendliche können schon mit 17 den
Führerschein machen, dürfen aber ein Jahr lang nur in Begleitung
Älterer fahren. Internationale Erfahrungen hätten gezeigt, dass damit
Unfälle der Neulinge am Lenker um zehn bis fünfzig Prozent
zurückgingen, sagt Schlag im Gespräch mit dem Gesundheitsmagazin
'Apotheken Umschau'. Die große Spannbreite in der Unfallverringerung
sei zur Zeit noch nicht erklärbar. Ein Rückgang von nur 10 Prozent
bedeute aber schon 150 bis 160 Verkehrstote jährlich weniger. Beim
Führerschein mit 17 muss ein mindestens 30-Jähriger den Fahranfänger
begleiten. „In diesem Bereich werden die Eltern oder andere
Begleitpersonen als Experten anerkannt“, sagt der Verkehrspsychologe.
Die „geschützte Erfahrungsbildung“ der Fahrschulzeit werde auf diesem
Weg auf ein Jahr "

10 November 2005

Wertlose Fuehrerscheine?

- Wertlose Fuehrerscheine?: "Wertlose Führerscheine?

Letzte Hoffnung nach der MPU

EU-Fahrerlaubnisse versprechen besonders den Kandidaten Vorteile, die sich in Deutschland einem 'medizinisch-psychologischen Gutachten' (MPU) unterziehen müssten. Das Geld für den EU-Führerschein kann sich jedoch als Fehlinvestition erweisen.

Als Folge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs von 2004 kann ein im EU-Ausland erworbener Führerschein jederzeit in eine deutsche Lizenz umgeschrieben werden. Viele Autofahrer sehen darin die Möglichkeit, sich dem MPU zu entziehen - im Volksmund auch 'Idiotentest' genannt. Vor allem in den Niederlanden und in den neuen östlichen EU-Beitrittsländern blüht das Geschäft mit der Fahrerlaubnis für MPU-Kandidaten.

Der EU-Führerscheinmarkt
Eine polnische Firma hat sich beispielsweise auf die Vermittlung von Deutschen Kunden an polnische Fahrschulen spezialisiert. Für 990 Euro, zuzüglich Kosten für die Reise nach Gleiwitz, Warschau oder Breslau und mindestens eine Übernachtung in Polen, kann man dort einen Führerschein erwerben. Auch deutsche Unternehmen haben den Markt für sich entdeckt. Eine Firma aus Wolfratshausen bietet den "Fahrschulservice", alles inklusive, für 1600 Euro an. Das ist teuer bezahlt, besonders wenn man bedenkt, dass das Versprechen, einen in Deutschland gültigen Führerschein zu bekommen, nicht unbedingt gehalten werden kann.

Nach der EU-Führerscheinrichtlinie muss ein Autofahrer eine konkrete Adresse in dem Land besitzen, in dem er seinen Führerschein macht. Das heißt, er muss mindestens 185 Tage im Jahr dort leben. Doch konkret wird diese 185-Tage-Regel in Polen und in der Tschechischen Republik kaum kontrolliert. Was noch lange nicht bedeutet, dass deutsche Behörden machtlos sind. Denn trotz des grundsätzlichen Anerkennungsgebotes hat jedes EU-Mitgliedsland das Recht, nationale Vorschriften über den Entzug, die Aussetzung oder die Aufhebung einer Fahrerlaubnis auf seinem Hoheitsgebiet anzuwenden.


"Eignungmängel" nicht vertuschen
Was einen Münchner Autofahrer in eine paradoxe Situation brachte. Der 47-Jährige war im Frühjahr 2001 wegen Trunkenheit am Steuer zu 15 Monaten Fahrverbot verurteilt worden. Nach dieser Frist entzog sich der Mann jedoch der MPU, um stattdessen einen holländischen Führerschein zu machen. Als die Führerscheinbehörde sich weigerte, das Dokument anzuerkennen, ging er vor Gericht. Die Richter gaben ihm nicht Recht. Mit seinem Versuch, die MPU zu umgehen, habe der Kläger versucht "Eignungsmängel" zu vertuschen. Jetzt darf er überall in der EU fahren - außer in Deutschland.